Das Leben von Fritz Bauer

geb. am 16. Juli 1903 in Stuttgart, gest. am 30. Juni 1968 in Frankfurt

Jurist und Generalstaatsanwalt in Hessen, Freie Wissenschaftliche Vereinigung (FWV) Heidelberg und München

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Fritz BauerFritz Bauer, der sowohl Kaiserreich, Weimarer Republik, Nationalsozialismus, zwei Weltkriege und die frühe Bundesrepublik erlebte, gehörte zu den herausragenden Gestalten der Sozialdemokratie über diese Zäsuren hinweg. Insbesondere auf dem Feld der rechtlichen Aufarbeitung der NS-Verbrechen tat sich Fritz Bauer hervor, beispielsweise durch entscheidende Mithilfe bei der Verfolgung Adolf Eichmanns oder bei der Initiation des Frankfurter Auschwitz-Prozesses. Er soll im Folgenden kurz biographisch skizziert und in seiner Bedeutung eingeordnet werden.

Sozialist, Jude, Verbindungsstudent und talentierter Jurist

Fritz Bauer entstammte einer wohlhabenden, jüdischen Unternehmerfamilie aus Stuttgart und konnte eine behütete Schulzeit und Jugend verleben, obgleich ihm bisweilen latenter Antisemitismus entgegen schlug.[1] Noch zu Schulzeiten und maßgeblich beeinflusst von seinem Philosophielehrer entwickelte sich Fritz Bauer zu einem engagierten Sozialisten.[2] Nach seinem Abitur 1921 begab sich der erst siebzehnjährige Bauer zum Studium der Rechtswissenschaften und Ökonomie nach Heidelberg, wo er sich einer Studentenverbindung anschloss. Die „Freie Wissenschaftliche Vereinigung“, ein nichtschlagender farbenführender Bund an damals neun Universitäten, bestand zwar zum größten Teil aus jüdischen Studenten, verstand sich aber als liberal und überkonfessionell sowie „deutsch“ und patriotisch.[3] Damit grenzten sich diese Verbindungen sowohl von vielen nationalkonservativen, oft antisemitischen Verbindungen auf der einen und explizit zionistischen Burschenschaften auf der anderen Seite ab. Insbesondere durch engagierte und rhetorisch gewandte Vorträge, die sich mit den verschiedensten Gegenständen befassten, erregte Bauer Aufmerksamkeit und Bewunderung: Es sei „nie langweilig“ geworden, wenn „Bauer an der Biertafel referiert“ habe, schreibt Ronen Steinke in seiner Biographie.[4]

Nach weiteren Studien in München und Tübingen sowie einer Dissertation über ein wirtschaftsrechtliches Thema bei Karl Geiler wurde Bauer zunächst Hilfs- und dann 1930 Amtsrichter in Stuttgart.[5] Schon seit den frühen 1920er Jahren Mitglied in der SPD, betätigte er sich im folgenden Jahrzehnt auch im Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold sowie in einem Zusammenschluss republikanischer und demokratischer Juristen, dazu gemeinsam mit Kurt Schumacher auf publizistischem Gebiet.[6]

Emigration, Exil und Rückkehr

Kurz nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten geriet Bauer in KZ-Haft, zeitweise mit seinem Bekannten Kurt Schumacher, dessen Willensstärke und Idealismus Eindruck auf den jungen Juristen machten. Nur gegen Unterzeichnung einer heuchlerischen Unterwerfungserklärung kam Bauer wieder frei und floh 1936 nach Dänemark, wo er in sozialdemokratischen und sozialistischen Kreisen Anschluss fand.[7] Nach der Besetzung Dänemarks durch die Nationalsozialisten und erneuter Haft gelang Bauer 1943 die Emigration nach Schweden, wo er mit Willy Brandt die Zeitschrift „Sozialistische Tribüne“ begründete, ehe er nach dem Krieg wieder nach Dänemark zurückkehrte – eine Remigration nach Deutschland blieb ihm bis 1949 verwehrt.[8] Auf Geheiß seines Weggefährten Kurt Schuhmacher kam Bauer zunächst nach Niedersachsen, wo er als Generalstaatsanwalt in Braunschweig die Rehabilitierung der Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 erreichte.[9] Spätestens seit dieser Zeit vollzog er einen Bruch mit dem Judentum und verstand sich als glaubenslos, wohl auch, weil er seine juristischen Aufarbeitungsbemühungen der NS-Verbrechen nicht in einen zu engen Zusammenhang zu seiner Religionszugehörigkeit gebracht wissen wollte.

(Einsamer) Kampf für Gerechtigkeit

Seine größte Wirkung entfaltete er jedoch in seiner Zeit als hessischer Generalstaatsanwalt in Frankfurt am Main, wohin er 1956 auf Geheiß des sozialdemokratischen Ministerpräsidenten berufen worden war. 1957 begann sein Bemühen um ein Ergreifen von Adolf Eichmann, doch musste er zunächst Rückschläge hinnehmen, insbesondere aufgrund mangelnder Unterstützung aus seinem beruflichen Umfeld und der guten Vernetzung von Altnazis, die sich gegenseitig (auch in Argentinien, wo Eichmann untergetaucht war) vor Ermittlung und Verfolgung warnten.[10] Sogar der deutsche Botschafter in Argentinien meinte, Eichmann sei nicht in Buenos Aires, sondern eher im Nahen Osten zu suchen. Deswegen ging Bauer dazu über, ausschließlich auf eigene Faust an den Kollegen und Vorschriften vorbei zu agieren und mit dem Mossad und der israelischen Regierung zu kooperieren. Er hielt gar eine große Pressekonferenz ab, um mitzuteilen, Eichmann sei im Orient zu suchen – ein Täuschungsmanöver.[11] Tatsächlich wurde Eichmann, ermöglicht durch entscheidende Hinweise von Fritz Bauer, im Mai 1960 in Buenos Aires durch den israelischen Geheimdienst gefasst und in einem aufsehenerregenden Prozess in Jerusalem zum Tode verurteilt. Die entscheidende Rolle Bauers indes blieb bis zu seinem Tod 1968 geheim.

Kurz nach der Festnahme Eichmanns initiierte der beherzte Frankfurter Staatsanwalt den Prozess gegen den Hauptangeklagten Robert Mulka, Adjudant des Auschwitz-Kommandanten Rudolph Höss, sowie SS-Oberscharführer Wilhelm Boger und 20 weitere SS- und Gestapo-Leute.[12] Es handelte sich bei den Angeklagten um mittlerweile gut in die bundesrepublikanische Gesellschaft integrierte Bürger, die der „Mitte der Gesellschaft“ zuzuordnen waren – dieser Mitte, aus der Bauer immer wieder Feindseligkeiten und Diffamierungen entgegenschlugen.[13] Dieser Prozess kann als wichtiger Schritt für die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Shoah und des Nationalsozialismus gelten, auch wenn er kein wirklicher Erfolg war. Bauers Verständnis war nämlich, dass jeder, der wissentlich am Holocaust beteiligt – und das dürften im KZ Auschwitz mithin alle gewesen sein – Teil des Gesamtverbrechens und insofern dafür mitverantwortlich sei.[14] Diese Auffassung war allerdings nicht mehrheitsfähig. Die meisten Angeklagten kamen mit milden Urteilen, einige gar mit Freisprüchen davon.[15]

Fritz Bauers Optimismus in Hinblick auf einen wirklichen Neuanfang, der nach dem Krieg so groß war, wich zunehmend der Desillusionierung. Allein, dies hielt ihn nicht davon ab, 1965 einen Prozess gegen den ehemaligen Reichsjustizminister Franz Schlegelberger und weitere hochrangige Juristen wegen deren „rechtlicher“ Deckung und Begünstigung des NS-„Euthanasie“-Programms, bei dem tausende geistig Behinderte planmäßig ermordet worden waren.[16] Das Verfahren kam jedoch äußerst schleppend in Gang und wurde auch bald nach dem Ableben Fritz Bauers im Jahr 1970 wieder ausgesetzt und letztlich eingestellt, was erneut die mangelnde Bereitschaft insbesondere in der Juristenschaft zu einer konsequenten Auseinandersetzung mit ehemaligen NS-Funktionären zeigt.[17]

Was bleibt?

Was bleibt von Fritz Bauer, der am 30. Juni 1968 an einem Herzversagen gerade einmal vierundsechzigjährig verstarb? Tatsächlich sackte im Jahr seines Todes ein Großteil der kurzfristigen Bemühungen um eine strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen wieder in sich zusammen, wie Ronen Steinke befindet.[18] Er sollte nicht bloß als „Nazi-Jäger“ in Erinnerung bleiben, dies würde ihm nicht gerecht werden. Er war ein Sozialdemokrat mit Herzblut, ein unablässiger und idealistischer Streiter für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit, schon seit seiner Studienzeit. Beeinflusst von Gustav Radbruch stellte er zudem rechtsphilosophische Überlegungen an, nämlich eine Humanisierung des Strafrechts, die statt auf Vergeltung auf Resozialisierung zielte. Neben „kriminologischen Theorien und Überlegungen zu Freiheit und Unfreiheit“ betätigte er sich obendrein auf dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre und konzipierte noch im Exil Grundzüge einer neuen Wirtschaftspolitik.[19] Darüber hinaus teilte er mit Theodor Adorno und Max Horkheimer, mit dem er bereits zu seiner Jugendzeit in der Stuttgarter Gemeinde flüchtig bekannt war und nach dem Krieg guten Kontakt pflegte, das Engagement für eine Erneuerung und Humanisierung der Nachkriegsgesellschaft.[20] Überschneidungen zu diesen Vaterfiguren der Kritischen Theorie ergaben sich auch in der Bewertung des Nationalsozialismus, der nach Auffassung beider Seiten eben kein „Betriebsunfall“ gewesen sei, sondern zu einem gewissen Teil aus einem Mangel an Demokratie, an Emanzipation und aus einem ausgeprägten Untertanengeist resultiere.[21] Ebenso überschnitt sich die Skepsis mit Blick auf die „Aufarbeitung der Vergangenheit“, wozu Adorno 1959 schrieb: „Ich betrachte das Nachleben des Nationalsozialismus in der Demokratie als potentiell bedrohlicher denn das Nachleben faschistischer Tendenzen gegen die Demokratie“. Es machten „zwielichtige Figuren ihr come back in Machtpositionen, weil die Verhältnisse sie begünstigen“.[22] Ferner war Bauer, wie Willy Brandt, ein „anderer Deutscher“, eine herausragende Persönlichkeit derer, die am Nationalsozialismus gänzlich unbeteiligt waren und insofern eine positive Identifikationsmöglichkeit boten. Die Wojak’sche latente Überbetonung des „Nazi-Jagens“ unterschlägt diese spannenden Facetten der Persönlichkeit Fritz Bauers. Ihn kritisch in den Blick nehmend könnte man sagen, ob er nicht auch manches Mal unglücklich agierte, wenig auf politische Konventionen gab und sich insofern Wege und Möglichkeiten verbaute. Auch ist sein Narrativ, die deutsche Untertänigkeit, Obrigkeitshörigkeit und damit eine, wenn nicht die entscheidende Voraussetzung für Nationalsozialismus und Shoah wurzele bereits in der lutherischen Gotthörigkeit, aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive kaum haltbar. Diese kritischen Anmerkungen können jedoch die Verdienste Bauers, der in seiner unkonventionellen und unangepassten Art der bundesrepublikanischen Gesellschaft den unverstellten Blick auf die junge Vergangenheit aufnötigte, nicht schmälern. Etwas Tragisches wohnt seinem mitunter pädagogischen Bestreben um die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen insofern inne, als er bei aller gelebten Humanität isoliert war. Berühmt ist der Satz, dass er, wenn er sein Büro verlasse, „feindliches Ausland“ betrete, und er verdeutlicht Bauers Gefühl der Isolation. Auch wich sein so großer Optimismus mehr und mehr der Desillusionierung, und diese wäre wohl durch das Versanden des Euthanasie-Prozesses noch gesteigert worden. Er bleibt eine herausragende Persönlichkeit der Nachkriegsjustiz, der eine bedeutende Rolle in der Aufarbeitung der Vergangenheit spielte, die diesen Namen auch verdiente. Dabei war er angetrieben durch sein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden, aber auch durch den Impuls, die Gesellschaft insgesamt zu verbessern. Sein Ruf nach Humanität, Demokratie, Gerechtigkeit und Aufrichtigkeit hallt bis heute in ganzer Eindringlichkeit nach.

 

David Rüschenschmidt

 




[1] Vgl. Mühlhausen, Walter: Im Kampf um die Republik – der junge Fritz Bauer, in: Backhaus, Fritz/Boll, Monika/Gross, Raphael: Fritz Bauer. Der Staatsanwalt. NS-Verbrechen vor Gericht (= Schriftenreihe des Fritz-Bauer-Instituts 32), Frankfurt a. M. 2014, S. 31 – 46, hier S. 31.

[2] Vgl. Wojak, Irmtrud: Fritz Bauer 1903 – 1968. Eine Biographie, München 2011, S. 89 – 90.

[3] Vgl. Steinke, Ronen: Fritz Bauer oder Auschwitz vor Gericht, München 2013, S. 56 – 58, 64.

[4] Steinke: Fritz Bauer (wie Anm. 3), S. 61.

[5] Vgl. Köhler, Manfred: Widerstandspflicht gegen den Unrechtsstaat, Widerstandsrecht gegen den ungerechten Staat. Biographische Skizze des hessischen Generalstaatsanwalts und Radikaldemokraten Fritz Bauer (1903 – 1968), in: Dipper, Christof (Hrsg.): Hessen in der Geschichte. Festschrift für Eckhart G. Franz zum 65. Geburtstag (Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission Bd. 11), Darmstadt 1996, S. 404 – 426, hier S. 406 – 407.

[6] Vgl. ebd. sowie Steinke: Fritz Bauer (wie Anm. 3), S. 80 – 82.

[7] Vgl. Mühlhausen: Im Kampf (wie Anm. 1), S. 45.

[8] Vgl. Müssener, Helmut: „Wir sind uns sehr uneinig“ – Fritz Bauer im schwedischen Exil, in: Backhaus, Fritz/Boll, Monika/Gross, Raphael: Fritz Bauer. Der Staatsanwalt. NS-Verbrechen vor Gericht (= Schriftenreihe des Fritz-Bauer-Instituts 32), Frankfurt a. M. 2014, S. 83 – 104, hier S. 91 – 100.

[9] Vgl. Köhler: Widerstandspflicht (wie Anm. 5), S. 408.

[10] Vgl. zur Passage siehe das lebhaft erzählte erste Kapitel von Steinkes Fritz Bauer (wie Anm. 3), S. 13 – 27.

[11] Vgl. ebd., S. 20.

[12] Vgl. Köhler: Widerstandspflicht (wie Anm. 5), S. 411.

[13] Vgl. Meusch, Matthias: Staatsräson und gelebte Demokratie im Kalten Krieg – Fritz Bauer und seine Kritiker, in: Backhaus, Fritz/Boll, Monika/Gross, Raphael: Fritz Bauer. Der Staatsanwalt. NS-Verbrechen vor Gericht (= Schriftenreihe des Fritz-Bauer-Instituts 32), Frankfurt a. M. 2014, S. 187 – 203, hier S. 199 – 201.

[14] Vgl. Bauer, Fritz: Im Namen des Volkes. Die strafrechtliche Bewältigung der Vergangenheit, in: Hammerschmidt, Helmut (Hrsg.): Zwanzig Jahre danach. Eine deutsche Bilanz 1945 – 1965, Frankfurt a. M. 1965, S. 301 – 314, hier S. 307.

[15] Vgl. Renz, Werner: Fritz Bauer und der Frankfurter Auschwitz-Prozess, in: Backhaus, Fritz/Boll, Monika/Gross, Raphael: Fritz Bauer. Der Staatsanwalt. NS-Verbrechen vor Gericht (= Schriftenreihe des Fritz-Bauer-Instituts 32), Frankfurt a. M. 2014, S. 149 – 169, hier S. 166.

[16] Vgl. Kramer, Helmut: „Gerichtstag halten über uns selbst“. Das Verfahren Fritz Bauers zur Beteiligung der Justiz am Anstaltsmord, in: Loewy, Hanno/Winter, Bettina (Hrsg.): NS-„Euthanasie“ vor Gericht. Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung (=Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts Bd. 1), Frankfurt a. M./New York 1996, S. 81 – 132, hier S. 88 – 90, sowie Köhler: Widerstandspflicht (wie Anm. 5), S. 414 - 415.

[17] Der bereits oben genannte Beitrag von Helmut Kramer eröffnet eine genauere Perspektive auf diese Vorgänge.

[18] Vgl. Steinke: Fritz Bauer (wie Anm. 3), S. 274.

[19] Vgl. Meusch, Matthias: Rezension zu Wojak, Irmtrud: Fritz Bauer 1903 – 1968. Eine Biographie, München 2009, in: Sehepunkte 10 (2010), Nr. 3, online abgerufen über http://www.sehepunkte.de/2010/03/15777.html, zuletzt am 14.06.2014.

[20] Vgl. Claussen, Detlef: Unter uns. Die Remigranten Fritz Bauer, Max Horkheimer und Theodor W. Adorno treffen sich in Frankfurt, in: Fritz Bauer Institut/Rauschenberger, Katharina (Hrsg.): Rückkehr in Feindesland? Fritz Bauer in der deutsch-jüdischen Nachkriegsgeschichte. Jahrbuch 2013 zur Geschichte und Wirkung des Holocaust, Frankfurt a. M./New York 2013, S. 107 – 117, hier S. 110 – 111.

[21] Vgl. ebd., S. 108 – 109.

[22] Adorno, Theodor W.: Was bedeutet: Aufarbeitung der Vergangenheit (1959), in: Gesammelte Schriften, Bd. 10.2, Frankfurt a. M. 1997, S. 555 – 572, hier S. 555 – 556.

 

Quellen und Literatur:

Adorno, Theodor W.: Was bedeutet: Aufarbeitung der Vergangenheit (1959), in: Gesammelte Schriften, Bd. 10.2, Frankfurt a. M. 1997, S. 555 – 572.

Bauer, Fritz: Im Namen des Volkes. Die strafrechtliche Bewältigung der Vergangenheit, in: Hammerschmidt, Helmut (Hrsg.): Zwanzig Jahre danach. Eine deutsche Bilanz 1945 – 1965, Frankfurt a. M. 1965, S. 301 – 314.

Claussen, Detlef: Unter uns. Die Remigranten Fritz Bauer, Max Horkheimer und Theodor W. Adorno treffen sich in Frankfurt, in: Fritz Bauer Institut/Rauschenberger, Katharina (Hrsg.): Rückkehr in Feindesland? Fritz Bauer in der deutsch-jüdischen Nachkriegsgeschichte. Jahrbuch 2013 zur Geschichte und Wirkung des Holocaust, Frankfurt a. M./New York 2013, S. 107 – 117.

Köhler, Manfred: Widerstandspflicht gegen den Unrechtsstaat, Widerstandsrecht gegen den ungerechten Staat. Biographische Skizze des hessischen Generalstaatsanwalts und Radikaldemokraten Fritz Bauer (1903 – 1968), in: Dipper, Christof (Hrsg.): Hessen in der Geschichte. Festschrift für Eckhart G. Franz zum 65. Geburtstag (=Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission Bd. 11), Darmstadt 1996, S. 404 – 426.

Kramer, Helmut: „Gerichtstag halten über uns selbst“. Das Verfahren Fritz Bauers zur Beteiligung der Justiz am Anstaltsmord, in: Loewy, Hanno/Winter, Bettina (Hrsg.): NS-„Euthanasie“ vor Gericht. Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung (=Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts Bd. 1), Frankfurt a. M./New York 1996, S. 81 – 132.

Meusch, Matthias: Staatsräson und gelebte Demokratie im Kalten Krieg – Fritz Bauer und seine Kritiker, in: Backhaus, Fritz/Boll, Monika/Gross, Raphael: Fritz Bauer. Der Staatsanwalt. NS-Verbrechen vor Gericht (= Schriftenreihe des Fritz-Bauer-Instituts 32), Frankfurt a. M. 2014, S. 187 – 203.

Meusch, Matthias: Rezension zu Wojak, Irmtrud: Fritz Bauer 1903 – 1968. Eine Biographie, München 2009, in: Sehepunkte 10 (2010), Nr. 3, online abgerufen über http://www.sehepunkte.de/2010/03/15777.html, zuletzt am 14.06.2014.

Mühlhausen, Walter: Im Kampf um die Republik – der junge Fritz Bauer, in: Backhaus, Fritz/Boll, Monika/Gross, Raphael: Fritz Bauer. Der Staatsanwalt. NS-Verbrechen vor Gericht (= Schriftenreihe des Fritz-Bauer-Instituts 32), Frankfurt a. M. 2014, S. 31 – 46.

Müssener, Helmut: „Wir sind uns sehr uneinig“ – Fritz Bauer im schwedischen Exil, in: Backhaus, Fritz/Boll, Monika/Gross, Raphael: Fritz Bauer. Der Staatsanwalt. NS-Verbrechen vor Gericht (= Schriftenreihe des Fritz-Bauer-Instituts 32), Frankfurt a. M. 2014, S. 83 – 104

Renz, Werner: Fritz Bauer und der Frankfurter Auschwitz-Prozess, in: Backhaus, Fritz/Boll, Monika/Gross, Raphael: Fritz Bauer. Der Staatsanwalt. NS-Verbrechen vor Gericht (= Schriftenreihe des Fritz-Bauer-Instituts 32), Frankfurt a. M. 2014, S. 149 – 169

Steinke, Ronen: Fritz Bauer oder Auschwitz vor Gericht, München 2013

Wojak, Irmtrud: Fritz Bauer 1903 – 1968. Eine Biographie, München 2011